Die Lösungsangebote für alle derzeitigen Probleme, die uns das Grundgesetz und das jeweilige Kommunalverfassungsgesetz zur Transformation in eigener Verantwortung bietet, sind tatsächlich enorm, werden aber leider von den meisten Menschen aus Unwissenheit über die Gesetzesinhalte unterschätzt. Niemand wird auf die Möglichkeit geschult, wie sich ein Landkreis, eine Stadt oder Gemeinde eine eigene Verfassung geben kann, um sich so umfassend selbst zu organisieren und zu verwalten. Es ist im Gesetz vorgesehen, dass sich eine Gemeinde oder Stadt auf diese Weise vom Bund oder vom Land–also der Bundesrepublik (Besatzungsrecht) und EU–legal lösen kann. Dies ist jedoch nur durch die Übernahme von Eigenverantwortung möglich.
Jeder Landrat oder Bürgermeister ist als direkt gewählter Volksvertreter durch allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl (siehe Art. 38 GG) gewählt. Er ist somit unmittelbar dazu berechtigt, diese Entscheidung der Selbstverwaltung zu treffen und kann so die Umstellung in seiner Kommune initiieren. Ebenso kann ein Beschluss des Stadtrates dies bewirken. Zudem gilt ein erfolgreiches Bürgerbegehren als zwingende Aufforderung an den kommunalen Rat und den Landrat oder Bürgermeister, die gewünschten Konzepte vor Ort umzusetzen. Jeder einzelne kann zur Bekanntmachung beitragen.
Andere Gemeinschaften können gerne mit uns Kooperationen bilden und in die Rechtsordnung des Königreiches Deutschland übertreten. Dadurch könnt ihr als Gemeinschaft von unserem Schutz und unseren Strukturen profitieren; gleichzeitig erweitert sich dadurch unser Staatsgebiet, wodurch wir noch mehr gemeinwohlförderliche Projekte initiieren lassen. Jede Ausweitung des Staatsgebietes des Königreiches Deutschland kann nur in Freiwilligkeit geschehen. Land und natürliche Ressourcen wie Wasser, Bodenschätze usw. sind dann keine Spekulationsobjekte des Kapitals mehr und vor Missbrauch, künstlicher Knappheit etc. geschützt.
Gemeinschaften, die gerne in den Rechtsrahmen des Königreiches Deutschland wechseln oder sich dazu erst näher informieren möchten, bieten wir unseren Tag der Gemeinschaft an.
Verantwortungsträger anderer Gemeinschaften kommen an diesen Tagen zusammen, wo wir ihnen näheren Einblick zu unserem Pilotprojekt in Bärwalde geben.
Wir klären euch darüber auf, wie ihr den Rechtsrahmen des Königreiches Deutschland für eure bereits bestehende Gemeinschaft nutzen könnt und was dies alles für Veränderungen mit sich bringen wird.
Unser Angebot und unsere Beratung ist dabei ganz auf eure individuellen Bedürfnisse zugeschnitten, sodass ihr frei entscheiden könnt, wie weit und in welchem Tempo ihr euch zu einem Gemeindeumstieg entschließt. Hier sind verschiedene Abstufungen möglich. Bei dieser schrittweisen Umstellung begleiten wir euch gerne.
Hier gibt es mehr Informationen über die Möglichkeiten des Gemeindewechsels.
Der Roman „Mein Besuch in einer besseren Welt“ zeigt, wie das Leben schon bald in selbstverwalteten Gemeinden des Königreiches aussehen könnte.
Wir sind keine Insel–Lösung, die sich primär als eine Lebens–und Arbeitsgemeinschaft auszeichnet, sondern haben jeden jeden Lebensbereich neu strukturiert und auf ein tragfähiges Fundament gesetzt:
Wir schaffen institutionelle Organe und Sozialsysteme, die sich am Gemeinwohl orientieren, sowie eine Organisationsstruktur, um staatliches Handeln rechtswirksam ausüben zu können. Somit bauen wir auf friedliche Weise neue Strukturen auf, die das Wohl von Mensch, Tier und Natur in den Vordergrund stellen.
Als rechtliche Grundlage und Wertebasis dient die Verfassung des Königreiches Deutschland, die sich an universellen Schöpfungsgesetzen orientiert.
Also wollen wir einen Überblick über potentielle Mitgestalter und Ressourcen bekommen. Um den Start erster Gemeinschaftsprojekte voranbringen und koordinieren zu können, sind wir auf Deine Mitwirkung angewiesen.
Um diese gemeinwohlorientierten Dorfprojekte umsetzen zu können brauchen wir:
Grundbesitzer mit potentiell geeigneten Ländereien bitten wir, uns ebenfalls zu kontaktieren. Die Zustiftung eines Grundstücks in die Stiftung des Königreiches Deutschland schützt vor Enteignung und hat viele Vorteile:
Mach mit, denn nur gemeinsam können wir großes erschaffen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluss, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.